Fundament für Gemeinschaft und Demokratie im Freistaat
Nach den schweren Jahren von 1933 bis 1945 brachte die Bayerische
Verfassung wieder Sicherheit und klare Regeln: Demokratie, Rechtsstaat und Grundrechte wurden zum Fundament des Staates.
Die Achtung der Menschenwürde, die Unverletzlichkeit der Freiheit für Jedermann, Gleichheit vor dem Gesetz, Gewährleistung des Eigentums, des Erbrechts und des freien Zugangs zur Natur sind ausdrücklich abgesicherte Grundrechte.
Die Verfassung beginnt mit dem Versprechen, kommenden Generationen Frieden, Menschlichkeit und Gerechtigkeit zu sichern und verweist auf das Symbol bayerischer Identität: die Landesfarben Weiß und Blau im Staatswappen.
Inhaltlich und sprachlich ist sie eine Bürgerverfassung.
Sie hebt die Bedeutung von Gemeinschaft, Familie, den Wert von Wissen und Bildung sowie von Persönlichkeit und Achtsamkeit. Sie schützt ländliches Leben, Landwirtschaft und postuliert Wohnraum für alle. Das Ehrenamt wird als Dienst an der Gemeinschaft hervorgehoben.
Die in der Verfassung definierte Wirtschaftsordnung entspricht im Wesentlichen der späteren Sozialen Marktwirtschaft der Bundesrepublik.
Sie stärkt die Selbstverwaltung der Gemeinden. Sie gibt Bürgerinnen und
Bürgern die Möglichkeit, sich beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof gegen Einschränkungen ihrer Grundrechte zu wehren und durch Volksbegehren selbst Gesetze auf den Weg zu bringen. Bayern hat auf diese Weise eine einzigartige Praxis direkter Demokratie innerhalb der Bundesrepublik entwickelt.
An der Entstehung der Bayerischen Verfassung waren nach 1945 alle politischen Kräfte beteiligt. Sie wurde bereits drei Jahre vor dem Grundgesetz verabschiedet. Eine sogenannte „Ewigkeitsklausel“ stellt sicher, dass die demokratischen Grundprinzipien nicht abgeschafft werden können.
Dass die bayerische Verfassung Fundament für Gemeinschaft und Demokratie im Freistaat ist, zeigt sich auch daran, dass sie ausschließlich durch einen Volksentscheid geändert werden kann. Hingegen werden Änderungen des Grundgesetzes durch Bundestag und Bundesrat beschlossen, ohne Einflussmöglichkeit der Wähler.
Seit 1946 hat sich die Bayerische Verfassung bewährt, auch wenn sie durch das Grundgesetz und europäische Verträge überlagert wird.
Es gilt, ihre Bedeutung und Gestaltungskraft für Bayern dauerhaft zu erhalten.